- Jungschein
- Jungschein,Wertpapierverkehr: Schreiben, mit dem sich ein Emittent neuer Wertpapiere verpflichtet, alle oder einen Teil davon an eine Wertpapiersammelbank zu liefern, sobald die Urkunden gedruckt sind. Diese richtet ein Jungscheinkonto ein und wird mit der Gutschrift des in dem Jungschein genannten Wertpapierbetrages Treuhänder des führenden Emissionshauses (Treuhandgiroverkehr).
Universal-Lexikon. 2012.